Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in
Englisch, Französisch und Spanisch.
Herr Rechtsanwalt Freund bearbeitet speziell Mandate auf den Gebieten Miet- und Pachtrecht, Versicherungsrecht, Familien- u. Erbrecht, Baurechtsowie Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch allgemeines
Zivilrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Strafrecht zählen zu seinen häufigen Aufgaben.
Im Mietrecht und Pachtrecht übernimmt der Jurist Mandate für Mieter oder Vermieter, Pächter oder Verpächter. Er steht als Rechtsbeistand zur Verfügung bei Fragen um Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietzins,
Pacht, Pachtzeit, Kündigungen u. ä. Außerdem bietet er die Klärung rechtlicher Differenzen zwischen den Vertragsparteien um Schönheitsreparatur, Feuchtigkeitsschäden, Mängel der Mietsache,
Mietminderung, Wohnungsrenovierung, Kaution et cetera.
Sie können Herrn Rechtsanwalt Freund auch gern die Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung (Heizkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung) überlassen. Ratsam ist es bisweilen, schon vor dem
Abschluss von Mietvertrag oder Pachtvertrag den Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, damit dieser den Vertrag vorab auf eventuell später überraschende Klauseln überprüfen kann und Sie rechtliche
Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermeiden.
Auf dem Gebiet Versicherungsrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Freund zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall die
Unfallschadenregulierung für Sie. So können Sie Hilfe durch Herrn Freund erwarten, wenn Sie einen rechtlichen Streit mit Ihrer eigenen Versicherung oder einer gegnerischen Haftpflichtversicherung
führen. Haben Sie zum Beispiel durch einen Unfall eine Verletzung erlitten, so wird er Schmerzensgeld in der angemessenen Höhe für Sie beanspruchen. Sollte die Verletzung im schlimmsten Fall nicht
mehr vollständig zu heilen sein, dann sind Sie von einem so genannten Dauerschaden betroffen. Dieser muss der Unfallversicherung nachgewiesen und fristgerecht gemeldet werden, damit Sie den Anspruch
aus der Versicherung nicht verlieren. Ansprüche können auch entfallen, wenn der Versicherte seinen Pflichten wie zum Beispiel Angabe aller Vorschäden (Krankheiten, Verletzungen) beim Abschluss eines
Krankenversicherungs- oder Unfallversicherungsvertrages nicht nachgekommen ist. Es empfiehlt sich, um dies schon im Vorfeld zu vermeiden, bisweilen eine Beratung zum Abschluss von solchen Verträgen
bereits vorab. Unter Berücksichtigung aller rechtlicher Aspekte wird Herr Freund den “Kampf” um die Ihnen zustehenden Leistungen führen und Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verhelfen. Spezielle
Kenntnisse hat Herr Freund aufgrund einer früheren Tätigkeit bei einer namhaften Krankenversicherung auf diesem Rechtsgebiet. Im Übrigen wird er auch tätig bei Streitigkeiten um
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Versicherungen.
Herr Freund übernimmt im Familienrecht Ihr Mandat bei einer Trennung oder Ehescheidung und den damit zusammenhängenden
Folgesachen. Sie können den Juristen mit Fragen und Problemen um Unterhalt betrauen, also Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt). Bei Bedarf wird er
Ihren Unterhaltsanspruch für Sie durchsetzen. Außerdem regelt er die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung und klärt Streitigkeiten, die sich aus dem ehelichen Güterrecht ergeben,
vornehmlich über den Zugewinnausgleich. Wenn von einer Trennung oder Ehescheidung auch Kinder betroffen sind, ist derFamilienrechtler
bestrebt, zukunftsorientierte Lösungen zum Wohle der Kinder zu erreichen bezüglich elterlicher Sorge, Umgangsrecht des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils, Aufenthaltsbestimmungsrecht und
so weiter.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Handwerkern, Architekten und anderen am
Bau Beteiligten. Der Volljurist berät und vertritt private Bauherren, aber auch Bauträger, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe. So vertritt Herr Freund seine Mandanten außergerichtlich und
gerichtlich bei Problemen um Gewährleistung wegen Mängeln der Bausache, Vergütung, Kündigung des Auftrags und so weiter. Sofern sich Auseinandersetzungen und Ärger mit den am Hausbau beteiligten
Personen und Firmen einstellen, ist es ratsam, rasch ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um eine schnelle Sicherung und Feststellung der Mängel zu gewährleisten. Rechtsanwalt
Freund macht die Mängelbeseitigung und gegebenenfalls auch Schadensersatz in Ihrem Interesse geltend.
Dem Verkehrsstrafrecht obliegt die Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr. Wenn Sie von einem solchen
Vorwurf durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind, der meist mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder einem Strafbefehl einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Rechtsanwalt
Freund als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht, Fahrerflucht"),
fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln (BTMG) am Steuer.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird der Rechtsanwalt bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)
tätig wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Parkverstoß und so weiter.
Sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht können Sie ihn auch in Anspruch nehmen bei
Auseinandersetzungen mit der Behörde um Führerscheinentzug und Fahrverbot sowie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch bei Fragen um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) berät Sie Herr
Freund gerne.
Stefan J. Freund hat große Freude am selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Er schätzt an seinem Beruf, anderen Menschen zu ihrem Recht verhelfen und gegen Unrecht schützen zu können. Die
Stärken des Juristen liegen in seiner prägnanten Vorgehensweise, rechtliche Problemstellungen der Gegenseite, aber auch den Gerichten haargenau auf den Punkt bringen zu können. Mandanten schätzen
sein Verhandlungsgeschick sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzung und seine Fähigkeit, die Rechtsmaterie einleuchtend und verständlich vermitteln zu können.
Der Volljurist pflegt überdies Kontakte zu Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und arbeitet bei Mandaten mit Bezug zum österreichischen Nachbarn eng mit dortigen Juristen
zusammen.
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